Sonderschullehrkräfte
Bereits in den ersten und zweiten Klassen bieten wir präventive Maßnahmen für unsere SchülerInnen an. Die individuelle Förderung einzelner Kinder wird von Anfang an zur gemeinsamen Aufgabe von Grundschul- und Sonderschullehrkräften. Prävention soll vorbeugend wirksam werden, um sonderpädagogischen Förderbedarf frühzeitig zu erkennen oder zu vermeiden.
Nach der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im dritten Schulbesuchsjahr des Kindes, haben SchülerInnen einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Die Förderung kann an einem Förderzentrum Lernen, meistens jedoch in einer inklusiven Maßnahme an einer Grundschule oder Gemeinschaftsschule realisiert werden.
Eine inklusive Maßnahme bedeutet, dass das Kind mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt Lernen weiterhin die zuständige Grundschule bzw. Gemeinschaftsschule besuchen kann und dort zieldifferent beschult wird. Bei uns arbeiten Frau Eckstein-Krause und Frau George als Sonderschullehrerinnen. Das heißt, dass sie die schulischen Anforderungen, Leistungsnachweise und Zeugnisse an das Leistungsniveau des Kindes anpassen und die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an unserer Schule zeitweise zusätzlich von ihnen unterstützt werden. Die jeweiligen Förderziele werden in einem sonderpädagogischen Förderplan festgeschrieben.